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   VGH Bayern, 03.04.2012 - 11 CS 12.480   

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https://dejure.org/2012,28888
VGH Bayern, 03.04.2012 - 11 CS 12.480 (https://dejure.org/2012,28888)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.04.2012 - 11 CS 12.480 (https://dejure.org/2012,28888)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. April 2012 - 11 CS 12.480 (https://dejure.org/2012,28888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; fehlendes Trennungsvermögen; Interessenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.04.2012 - 11 CS 12.480
    Im Übrigen hätte sie sich an den Vorgaben zu orientieren, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, 2378 ff.) aufgestellt hat.
  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 CS 14.2200

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen; Risikogrenzwert; zusätzlicher

    Ein Fahrerlaubnisinhaber muss den Entzug dieser Berechtigung und damit verbundenen Erschwernisse in seiner Lebensführung hinnehmen, wenn hinreichender Anlass zu der Annahme besteht, dass aus seiner aktiven Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine erhöhte Gefahr ausgeht; dies ist beim Antragsteller aus den genannten Gründen der Fall (vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2012 - 11 CS 12.480 - juris Rn. 11); hinzu kommen etwaige Beeinträchtigungen seines Leistungsvermögens.
  • VG Bayreuth, 10.07.2012 - B 1 S 12.453

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Aber selbst wenn man den Ausgang des Widerspruchsverfahrens als offen ansieht, ist bei einer von den Erfolgsaussichten der Hauptsache unabhängigen eigenständigen Interessenabwägung das öffentliche Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit dritter Verkehrsteilnehmer höher zu gewichten als das private und berufliche Interesse des Antragstellers, vorerst weiter im öffentlichen Straßenverkehr Kraftfahrzeuge führen zu dürfen, weil außer der pauschalen Abstinenzbehauptung weder seinem Sachvortrag noch den dargestellten Gesamtumständen hinreichende Anhaltspunkte dafür zu entnehmen sind, dass er - nach Führen eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss - derzeit bereits auf der Grundlage eines gefestigten Einstellungswandels zu einem straßenverkehrsgerechten Verhalten zurückgefunden hat (vgl. hierzu ausführlich BayVGH vom 25.3.2010 Az. 11 CS 09.2580 unter Hinweis auf die Interessenbewertung gemäß BVerfG vom 20.6.2002 in NJW 2002, 2378; ebenso u.a. BayVGH vom 3.4.2012 Az. 11 CS 12.480, vom 31.3.2011 Az. 11 CS 11.256, vom 19.7.2010 Az. 11 CS 10.540, vom 10.6.2009 Az. 11 CS 09.608 in Blutalkohol 46, 359, vom 7.1.2009 Az. 11 CS 08.1545, vom 13.9.2007 Az. 11 CS 07.260, vom 4.6.2007 Az. 11 CS 06.2806 und vom 16.1.2007 Az. 11 CS 06.1268).
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